Category: Dentale Naturheilkunde
Heilpraktische Tätigkeit in der Zahnarztpraxis ist seit 2011 gesetzlich erlaubt. So darf der Zahnarzt und sein Personal selbst die Heilpraktikerzulassung erwerben und dies in der Zahnarztpraxis durchführen. Die Zahnarztpraxis darf auch einen ausgebildeten Heilpraktiker in seiner Praxis während des Betriebes beschäftigen. Diese Konstellation ist ausschließlich Zahnärzten erlaubt. Mit diesem maßgeschneiderten Ausbildungskonzept können Zahnarztpatienten individuell und komplementär behandelt werden. Die Schwerpunkte beziehen sich auf die Analyse der craniomandibulären Dysfunktionen, der Symbioselenkung bei Störfaktoren durch Umwelt, Medikamente oder Materialien und der entzündlichen Schmerzbehandlung mit Phytotherapie und Homöopathie.
Zahnmedizin mit naturheilkundlichen Konzepten ergänzen.
Nutzen Sie unsere Online-Infoabende